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Bebauungsplan Nr. 84 Schulzentrum Süd

Geltungsbereich

Der Bebauungsplan umfasst vollständig das gemeindeeigene Grundstück Sauerstraße 16 mit den Flurstücksbezeichnungen 1/280 und 1/282 der Flur 14 der Gemarkung Eckernförde.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch die Sauerstraße (Flurstück 1/467)
- im Osten durch die Straße „Auf der Höhe“ (Flurstück 9/4)
- im Süden durch die Flurstücke 5/12 und 4/1
- im Westen durch die Sportanlagen über das Flurstück 1/280
Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist dem anliegenden
Übersichtsplan zu entnehmen. Das Plangebiet weist eine Flächengröße von rund 12,2 ha auf.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Bereich

Geltungsbereich Bebauungsplan 84
Geltungsbereich Bebauungsplan 84



Planungsziel

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Neubau eines Schulgebäude auf dem Grundstück ermöglicht werden.




Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 84  der Stadt Eckernförde könnte nach Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13 a Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes würde dann entfallen. Eine Bekanntmachung über den Wegfall der Umweltprüfung erfolgt, wenn das Ergebnis der Vorprüfung vorliegt.    

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2024 durch die Ratsversammlung der Stadt Eckernförde gefasst.

Die Bekanntgabegabe erfolgte am 02.04.2024 im Amtsblatt 04/2024.


26.04.2024