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Partnerschaft und Ehe

Eine Hochzeit ist für die meisten vor allem eine emotionale Entscheidung. Mit der Eheschließung werden allerdings auch viele rechtliche Grundlagen verändert.
Es ist sinnvoll, sich bei der Planung auch darüber Gedanken zu machen.

Wäre durch die neue Rechtssituation zwischen den Eheleuten alles so geklärt, wie sie es wünschen? 

Zum Beispiel führt eine Ehe nicht automatisch dazu, dass im Notfall der/die Partner/-in alleine über medizinische Behandlungen entscheiden darf oder die Ehefrau/Ehemann das gemeinsame Haus alleine erbt. Wie bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden in diesen Fällen eine Vorsorgevollmacht und ein Testament benötigt.

Ehevertrag

Eherecht und Eheverträge
© LAG Gleichstellung S-H 
Bei allen romantischen Gefühlen ist es trotzdem wichtig auch an mögliche Konsequenzen bei einer Trennung zu denken und sich gemeinsam in guten Zeiten für oder gegen einen Ehevertrag zu entscheiden. Das erfordert Beratung, sollte in aller Ruhe geschehen und kann dafür sorgen, dass Nachteile fair ausgeglichen werden.

Damit niemand zu kurz kommt ist es sinnvoll, den Vertrag regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, da sich die Voraussetzungen während einer Ehe immer wieder ändern können.

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden.

Besonders ist ein Ehevertrag zu erwägen für

  • Selbstständige

  • Doppelverdiener ohne Kinder

  • Ehepaare mit ungleichem Einkommen

  • Ehepaare mit unterschiedlichen Nationalitäten

  • Ehepaare, die bereits verheiratet waren und Kinder mit in die neue Ehe bringen

Erste Informationen und Hilfestellung für eine Ehevertrags-Entscheidung und für sinnvolle vertragliche Regelungen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften finden in der Broschüre „Eherecht und Eheverträge“. Die Vor- und Nachteile werden unter anderem in einem Film von elterngeld.de erläutert.


Faktorverfahren = mehr netto für geringer verdienende Ehe- oder Lebenspartner/-innen

Faktorverfahren  LAG Faltblatt
© LAG Gleichstellung S-H 
Mit einer Hochzeit ändert sich auch die Steuerklasse. Je nach Wahl wird die gemeinsam zu zahlende Jahreslohnsteuer unterschiedlich auf den Schultern der Eheleute verteilt.

Das Faktorverfahren sorgt für eine faire Aufschlüsselung. Es kann auch die Höhe von Lohnersatzleistungen beeinflussen, da der Netto-Lohn durch das Faktorverfahren steigen kann. Unter anderem Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld bemessen sich nach dem Nettolohn.

Ein Rechenbeispiel, wie hoch der Netto-Lohn bei Steuerklasse III/V oder IV/IV und IV/IV mit Faktor wäre und weitere Hinweise finden Sie in dem Faltblatt „Verheiratet---und weniger netto?!"

Ausführliche Auskünfte unter anderem auch dazu wie das Faktorverfahren zu beantragen ist bietet ein Infoblatt Faktorverfahrten