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Alleinerziehende

Ein Eltern-Familien sind eine wachsende Familienform. Rund 20 Prozent der Kinder in Deutschland leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Studien zeigen, dass Kinder von Alleinerziehenden nicht unzufriedener sind als Kinder in anderen Familien. Etwa 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.

Unabhängig von den Lebensumständen, ob getrennt, geschieden, verwitwet oder von Anfang an allein lebend, stehen Ein-Eltern-Familien vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der finanziellen Situation und der struktureller Benachteiligung. Zum Teil kommen noch Belastungen durch die Beziehung zum anderen Elternteil hinzu.

Ein-Eltern-Familien funktionieren so lange gut, so lange Sie als Mutter oder Vater Kraft haben. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass Sie auf sich achten und Ruhepausen einlegen, auch und gerade dann, wenn eigentlich gar keine Zeit dafür ist.

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Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) unterstützt, informiert und berät unter anderem bei der Klärung des Verhältnisses zum anderen Elternteil, über Regelung des Umgangs und über finanzielle Ansprüche

Für Schlewswig-Holstein gibt es Ansprechpersonen in Kiel.  info@vamsv-sh.de    0431/55 79 150


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Die Stiftung Alltags:heldinnen fördert Projekte, die dazu beitragen, strukturelle Verbesserungen für Ein-Eltern-Familien zu erreichen. Unter anderem bietet sie eine Rechtshotline für Alleinerziehende an, bei der sie sich kostenlos zum Familienrecht beraten lassen können. Einen persönlichen Beratungstermin á 30min kann unter hotline-familienrecht.de vereinbart werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Allleinerziehende Mütter beziehungsweise Väter sollten alle Finanzmöglichkeiten ausschöpfen. Das bedeutet zum Teil bürokratischen Aufwand, Arbeit und unangenehme Verfahren wie eine Klage gegen den nichtzahlungswilligen Unterhaltspflichtigen, verbessert aber langfristig die finanzielle Situation im Alltag. Der Aufwand lohnt daher in der Regel.

Auf diesen Seiten finden Sie einen Überblick über finanzielle Hilfen für Ein-Eltern-Familien.
Informationen zu Möglichkeiten, die allen Familienformen offenstehen wie Sozialgeld,  Kinderzuschlag und Wohngeld finden Sie unter dem Stichpunkt Familienleistungen.

Mit dem Infotool des Familienportals können Sie ermitteln, auf welche Leistungen und Hilfen Ihnen und/oder ihre Kinder voraussichtlich zustehen.

Die Familienkasse hat Familienleistungen und Ansprechpersonen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in einem Flyer zusammengefasst, so dass Sie alles auf einem Blick finden können

Unterhalt

Wichtig! Für den Unterhalt wird nicht rückwirkend gezahlt und sollte daher so früh wie möglich beantragt werden.

Wer ist unterhaltspflichtig?

Grundsätzlich sind beide Elternteile  für Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung unterhaltspflichtig, wobei zwischen Barunterhalt  (Geld) und Betreuungsunterhalt (Fürsorge & Erziehung) unterschieden wird.

Beim sogenannten Residenzmodell lebt das Kind überwiegend beim Elternteil A und besucht ab und an Elternteil  B. -> A leistet Unterhalt mittels Pflege und Erziehung, B ist zu 100 Prozent barunterhaltspflichtig.

Beim Wechselmodell lebt das Kind zu gliechen Teilen bei den Elternteilen A und B. -> A und B leisten Betreuungsunterhalt und müssen beide anteilig für den Barunterhalt aufkommen.

Bei den dazwischen liegenden Modellen bleibt das Elternteil, das besucht wird in vollem Umfang barunterhaltspflichtig, kann aber die Mehraufwendungen für den erweiterten Umgang unterhaltsmindernd geltend machen.

Wieviel Unterhalt muss gezahlt werden?

Die Höhe der Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist unter anderem, wieviel der barunterhaltspflichtige Elternteil verdient, wie alt das Kind ist und wie vielen Personen unterhaltsberechtigt sind. Für eine erste Einschätzung als Grundlage für weitere Planungen und Gespräche hilft ein Unterhaltsrechner. Die genaue Festlegung des Unterhalts erfolgt in der Regel durch das Jugendamt (für die Kinder) oder mit Hilfe einer anwaltlichen Vertretung, eventuell auch durch einen Gerichtsbeschluss.

Ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und zum Ehegattenunterhalt finden Sie auf unterhalt.net.

Wie kann der Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden?

Die Hälfte aller Alleinerziehenden (50 Prozent) erhält kein vom unterhaltspflichtigen Elternteil, ein Viertel (25 Prozent) zu wenig. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit des staatlichen Unterhaltsvorschusses. Allerdings sind  die Zahlungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil für viele Kinder deutlich höher als der Unterhaltsvorschuss. Es lohnt sich daher oft, die Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Auch wenn es emotional schwierig ist und viel Kraft kostet. Es schützt Sie und Ihre Kinder vor Armut.

Wird eine mündlich oder schriftlich getroffene Unterhaltsvereinbarung nicht eingehalten, sollte schriftlich und per Einschreiben der unterhaltspflichtige Elternteil aufgefordert werden, den Unterhalt zu zahlen. Wird darauf nicht reagiert, kann eine Klage sinnvoll sein. Davor ist eine rechtliche Beratung unbedingt zu empfehlen.

Unterstützen kann dabei:

  • Das Jugendamt Eckernförde, das Sie berät und in bestimmten Fällen auf Antrag einen Beistand einsetzten kann, der die Unterhaltsansprüche des Kindes durchsetzt.

  • Eine anwaltliche Vertretung für Familienrecht, gegenenfasls auch um den Unterhalt gerichtlich einzufordern.

  • Bei geringem Einkommen kann beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragen werden. Dieserermöglicht die Beratung und außergerichtliche Vertretung mit Eigenbeteiligung von 15€

Außerdem kann auf Antrag der Kinderfreibetrag vom anderen Elternteil übertragen werden, wenn Unterhalt nicht mindestens zu 75 Prozent gezahlt wird.

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, springt der Staat ein. Für Kinder von 0 bis 5 Jahren gibt es bis zu 230 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro. Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro, sofern das Kind nicht auf Harz IV angewiesen ist, oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II Bezug mindestens 600 Euro verdient.

Eine Schaubild und ein Film erläutern weitere Details. Ausführliche Informationen finden in der Broschüre “Der Unterhaltsvorschuss“

Auf den Internetseiten des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für die schriftliche Antragsstellung, zu Fristen und die Rechtsgrundlage und über die zuständigen Ansprechpersonen.

Steuerliche Regelungen / Entlastungsbetrag

Entlastungs- und Freibeträge verringern Ihre Steuerlast. Für Alleinerziehende gibt es folgende Möglichkeiten:

Entlastungsbetrag

Dieser wird bei der Lohnsteuerklasse II automatisch mit berücksichtigt, wenn Sie mit einem Kind zusammenleben, für das Sie Kindergeld erhalten. Dabei darf in Ihrem Haushalt keine volljährige Person leben, die nicht Ihr Kind ist. 
Sowohl die Steuerklasse II, als auch den Entlastungsbetrag, falls Sie nicht die Steuerklasse II haben, beantragen Sie beim Finanzamt (über Einkommensteuererklärung, Anlage Kind). UInter dem Link finden Sie weitere Informationen zu den Steuerklassen und Antragsformulare .

(halber) Kinderfreibetrag

Sie können beim Finanzamt beantragen, dass der andere halbe Kinderfreibetrag auf Sie übertragen wird, wenn

  • der andere Elternteil nicht mindestens 75 Prozent der Unterhaltsverpflicht erfüllt oder

  • nicht in Deutschland wohnt oder

  • nur beschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder

  • gestorben ist.

(halber) Freibetrag für Betreuung und Erziehung

Sie können beantragen, dass der halbe Freibetrag für Betreuung vom anderen Elternteil auf Sie übertragen wird, falls Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist.

Auf dem Familienportal erklärt ein Film die Freibeträge und informiert über weitere Möglichkeiten Steuern zu sparen, zum Beispiel durch das Absetzten der Kosten für die Kinderbetreuung (wie Kita, Tagesmutter) oder Schulgeld.

 



Kontakte zu Gleichgesinnten

Viele Ein-Eltern-Familien, haben ähnliche Belastungen und Fragen. Ein Austausch unter Gleichgesinnten tut oft gut, unterstützt und zeigt neue Möglichkeiten auf.
Dies geht auch kinderbetreuungsfreundlich in diversen Internet-Foren für Alleinerziehende wie zum Beispiel allein-erziehend.net.

Vor Ort stehen folgende Angebote zur Verfügung:

Treffen für Alleinerziehende in Eckernförde

Eine Gruppe für Ein Eltern-Familien in Eckernförde befindet sich gerade im Aufbau.
Für regelmäßige Treffen und gelegentliche Ausflüge kooperieren die drei Familienzentren der Stadt.

Aufgrund von Sommerferien und Krankheit sind diese Treffen zur Zeit nicht regelmäßig. Für die nächsten Temrine kontaktieren Sie bitte:

AWO Familienzentrum  04351/31 32 ; familienzentrum@awo-rendsburg-eckernfoerde

Familienzentrum Eckernförde Borby 04351/46 84 527 ; mail@familienzentrum-eckernfoerde.de

Familienzentrum Eckernförde Süd  04351/89 210 - 43

Die Familienzentrten bieten auch diverse Angebote für Eltern, die sich auch an Alleinerziehende richten (unter anderem Eltern-Café, Eltern-Klönschnack, Spielstunde (Mutter/Vater mit Kleinkind)
Weitere Inforamtionen finden Sie auf der jeweiligen Homepage.

Ortgruppe Verband Alleinerziehende Mütter und Väter in Kiel und Umgebung

Für alle Alleinerziehenden
Jeden 1. Samstag im Monat (außer in den Ferien) Nachmittagskaffee um 15:00 Uhr mit Kinderbetreuung im Jugendtreff Elmschenhagen, Tiroler Ring 283, Kiel
Jeden 3. Freitag im Monat offener Stammtisch um 18:30 Uhr ohne Kinder im Chagall, Eckernförder Straße 34, Kiel
gemeinsame Ausflüge an unterschiedlichen Terminen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes

Kontakt: Sabine 0175 81 64 468; Andrea 0176 32 61 354 oder alleinerziehend-kiel@gmx.de