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Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungsnummer: 99001006004000

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

Allgemeine Information zur Aufgabe

Für die Abfallentsorgung im Kreisgebiet ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde (AWR) zuständig.
Fragen zur Abfallentsorgung werden unter dem Service-Telefon, Mo - Fr zwischen 07.30 -17.00 Uhr,  04331-345123 beantwortet.
Weitere Informationen wie beispielsweise einen individuellen Abfuhrkalender/AWR-Verkaufsstellen können über die Internetadresse www.awr.de abgerufen werden.
AWR-Broschüren zum Thema Abfallentsorgung liegen in der Bürgerhalle des Rathauses aus.

Der Recyclinghof Eckernförde befindet sich im Goldammerweg 14 in Eckernförde. Kontaktdaten

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Rechtsgrundlage

Teaser

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

An wen muss ich mich wenden?

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".